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Was Lkw-Fahrer 2026 tariflich verdienen – und wo der Tarif längst abgelaufen ist
Redaktion Trucker-Treffpunkt.de · Veröffentlicht · 7 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Die WSI-Vergütungstabellen 2026 werten Tarifbereiche mit rund 704.100 Beschäftigten im privaten Verkehrsgewerbe aus. 12 Prozent der Vergütungsgruppen liegen unter 13,90 Euro, 19 Prozent zwischen 13,90 und 14,99 Euro, 50 Prozent zwischen 15 und 19,99 Euro, 18 Prozent über 20 Euro. In Nordrhein-Westfalen reicht die Tabelle von 15,00 bis 18,13 Euro je Stunde, in Bayern von rund 16,82 bis rund 23,72 Euro. Mehrere Tarifgebiete – darunter Sachsen-Anhalt, das Saarland und Bremen – führen Tabellen, deren Kündigungstermin lange verstrichen ist. Sieben Tarifgebiete sind noch 2026 kündbar.
Auf einen Blick
- Ausgewertete Tarifbereiche
- rund 704.100 Beschäftigte
- Vergütungsgruppen unter 13,90 €
- 12 %
- Vergütungsgruppen über 20,00 €
- 18 %
- Gesetzlicher Mindestlohn seit 01.01.2026
- 13,90 € je Stunde
- Reallöhne 1. Quartal 2026
- +1,8 % (gesamtwirtschaftlich)
Die Spanne ist größer als der Durchschnitt vermuten lässt
Wer im Sommer 2026 über Geld reden will, braucht keine Stimmung, sondern eine Tabelle. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht sie: Die Vergütungstabellen 2026 für das private Verkehrsgewerbe werten Tarifbereiche aus, in denen nach Angaben des WSI rund 704.100 Beschäftigte arbeiten.
Das Bild, das sich daraus ergibt, ist kein einheitliches Fahrerentgelt, sondern eine breite Spanne. Nach der Auswertung liegen 12 Prozent der Vergütungsgruppen unter 13,90 Euro, 19 Prozent zwischen 13,90 und 14,99 Euro, 50 Prozent zwischen 15 und 19,99 Euro und weitere 18 Prozent über 20 Euro je Stunde.
Wichtig zum Verständnis dieser Zahlen: Sie beziehen sich auf Vergütungsgruppen, nicht auf Beschäftigte. Eine Gruppe, in der bundesweit wenige Hundert Menschen eingruppiert sind, zählt hier genauso wie eine große. Wie viele Fahrerinnen und Fahrer tatsächlich in welchem Bereich liegen, lässt sich daraus nicht ablesen.
Zwei Tarifgebiete im Detail
Konkret wird es beim Blick in die einzelnen Tabellen. Zwei Beispiele aus den größeren Gebieten.
Nordrhein-Westfalen, privates Verkehrsgewerbe, gültig ab 1. Oktober 2025, tarifliche Wochenarbeitszeit 39 Stunden: Die unterste Gruppe 1 beginnt bei 2.533,62 Euro im Monat, das entspricht 15,00 Euro je Stunde. Die oberste ausgewiesene Stufe – Gruppe 4 ab dem 11. Berufsjahr – liegt bei 3.061,54 Euro im Monat oder 18,13 Euro je Stunde. Zwischen Anfang und Spitze der Tabelle liegen damit gut drei Euro Stundenlohn. Kündbar ist dieser Tarifvertrag zum 28. Februar 2027.
Bayern, Speditionen und Güternahverkehr, gültig ab 1. Januar 2026, tarifliche Wochenarbeitszeit 38,5 Stunden: Hier beginnt Gruppe 1 bei 2.809 Euro im Monat, umgerechnet rund 16,82 Euro je Stunde. Die höchste ausgewiesene Gruppe 7 f erreicht 3.961 Euro oder rund 23,72 Euro je Stunde. Das WSI weist für Bayern ausdrücklich aus, dass es sich um eine eigene Berechnung auf Basis des Abschlusses vom 17. Februar 2025 handelt – die Werte sind also abgeleitet, nicht aus einer veröffentlichten Tabelle abgeschrieben.
Der Vergleich zwischen beiden Gebieten zeigt, warum eine bundesweite Zahl in einer Gehaltsverhandlung wenig taugt: Zwischen der bayerischen Spitzengruppe und der nordrhein-westfälischen Eingangsgruppe liegen rund 8,70 Euro je Stunde. Beide sind Tarif.
Der eigentliche Befund: Tabellen, die stehengeblieben sind
Der auffälligste Punkt in der Auswertung sind nicht die Beträge, sondern die Daten daneben. Mehrere Tarifgebiete führen Tabellen, deren Kündigungstermin lange verstrichen ist.
Für Speditionen und Güterverkehr in Sachsen-Anhalt ist die dokumentierte Tabelle seit dem 1. Januar 2024 gültig und war zum 31. Dezember 2024 kündbar. Ihre Gruppe 1 weist 12,65 Euro je Stunde aus, Gruppe 2 kommt auf 13,53 Euro. Beide Werte liegen unter dem gesetzlichen Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro liegt. Für den Güterkraftverkehr im Saarland reicht die dokumentierte Tabelle bis März 2022 zurück, für Bremen sogar bis Januar 2013.
Das bedeutet nicht, dass dort legal unter Mindestlohn gezahlt würde. Der gesetzliche Mindestlohn ist die zwingende Untergrenze; eine tarifliche Vergütung darunter ist insoweit nicht maßgeblich. Praktisch heißt es etwas anderes, das für die Verhandlung wichtig ist: In diesen Gebieten ist der Mindestlohn faktisch an die Stelle der unteren Tarifgruppen getreten. Wer dort mit „wir zahlen Tarif“ abgespeist wird, sollte nachfragen, welcher Tarif damit gemeint ist und von wann er stammt.
Wo 2026 noch verhandelt wird
Eine Kündigung des Vergütungstarifvertrags ist der übliche Startschuss für eine neue Runde. Nach den WSI-Daten fallen im privaten Verkehrsgewerbe noch in diesem Jahr sieben solcher Termine: Baden-Württemberg ohne Südbaden zum 30. April 2026, Südbaden zum 30. Juni 2026, Bayern zum 30. November 2026 sowie Schleswig-Holstein, Berlin-West, Berlin-Ost und Brandenburg jeweils zum 31. Dezember 2026.
In den übrigen großen Gebieten läuft die Friedenspflicht länger: Hamburg bis 30. April 2027, Niedersachsen bis 30. September 2027, Nordrhein-Westfalen bis 28. Februar 2027, Sachsen bis 30. September 2027, Hessen bis 31. Dezember 2027 und Rheinland-Pfalz bis 31. März 2028.
Gilt der Tarif überhaupt für mich?
Eine Tarifzahl ist nur dann ein Anspruch, wenn der Tarifvertrag auf das eigene Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Das ist der Fall, wenn beide Seiten tarifgebunden sind – also der Betrieb im Arbeitgeberverband und die beschäftigte Person in der Gewerkschaft –, wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde oder wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich auf ihn verweist. Eine solche Bezugnahmeklausel steht oft unscheinbar im Vertrag; ein Blick lohnt sich vor jedem Gespräch.
Fehlt all das, bleibt die Tabelle trotzdem nützlich – dann eben als Argument und Vergleichsmaßstab statt als Anspruchsgrundlage.
Was der gesamtwirtschaftliche Rahmen hergibt
Für die Einordnung hilft der Blick auf die amtliche Verdienststatistik. Nach der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 28. Mai 2026 lagen die Nominallöhne im 1. Quartal 2026 um 4,1 Prozent über dem Vorjahresquartal, die Verbraucherpreise um 2,2 Prozent. Daraus ergibt sich ein Reallohnplus von 1,8 Prozent.
Ein branchenspezifischer Wert für „Verkehr und Lagerei“ steht dort allerdings nicht: Die Mitteilung weist diesen Wirtschaftszweig nicht gesondert aus. Wer in der Verhandlung mit einer Zahl für die eigene Branche argumentieren will, muss sie also aus den Tariftabellen holen, nicht aus dieser Statistik.
Ein zweiter Rahmenwert kommt aus dem Groß- und Außenhandel, in dem viele Lager- und Logistikbeschäftigte eingruppiert sind. Dort wurde am 21. Juli 2026 in Bayern ein Abschluss erzielt: nach drei Nullmonaten 2,9 Prozent ab dem 1. August 2026 und weitere 2,1 Prozent ab dem 1. Mai 2027 bei 24 Monaten Laufzeit. Nordrhein-Westfalen hat sich am 23. Juli 2026 auf denselben Abschluss geeinigt, vorbehaltlich der vereinbarten Erklärungsfrist. Das ist keine Vorgabe für das Verkehrsgewerbe, aber ein Orientierungswert für die Größenordnung, die im Sommer 2026 durchsetzbar war.
Die Verhandlungsposition ist besser, als viele annehmen
Ein Argument, das in keiner Tabelle steht, aber jede Verhandlung mitträgt: Fahrpersonal wird gesucht. Die Bundesagentur für Arbeit zählte in ihrer Engpassanalyse für das Berichtsjahr 2024 insgesamt 163 Engpassberufe nach 183 im Jahr davor. In der zugehörigen Mitteilung vom 28. Mai 2025 heißt es wörtlich: „Aber auch Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer sowie Erzieherinnen und Erzieher werden händeringend gesucht.“ Diese Angabe bezieht sich auf das Berichtsjahr 2024 und ist keine Aussage über die Lage im Sommer 2026 – die Richtung ist dennoch klar.
Was vor dem Gespräch auf den Tisch gehört
- Das eigene Tarifgebiet und die dort gültige Tabelle samt Datum „gültig ab“.
- Die eigene Vergütungsgruppe und Berufsjahrstufe – Stufensprünge sind oft der einfachste Hebel.
- Der Kündigungstermin des Vergütungstarifvertrags: Er sagt, wann realistisch Bewegung entsteht.
- Die tarifliche Wochenarbeitszeit. 38,5 oder 40 Stunden verschieben den Stundenlohn spürbar, obwohl der Monatsbetrag gleich aussieht.
- Der Arbeitsvertrag – wegen der Bezugnahmeklausel.
Wer im Zuge dessen ohnehin über einen Wechsel nachdenkt: In der Jobbörse von Trucker-Treffpunkt lassen sich Stellen vergleichen, bevor man in die Verhandlung geht. Ein belastbares Alternativangebot ist erfahrungsgemäß das stärkste Argument im Raum.
Vergleich
| Tarifgebiet | Gültig ab | Kündbar zum | Spanne je Stunde |
|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen (39 h) | 01.10.2025 | 28.02.2027 | 15,00 € bis 18,13 € |
| Bayern, Speditionen und Güternahverkehr (38,5 h) | 01.01.2026 | 30.11.2026 | rund 16,82 € bis rund 23,72 € |
| Niedersachsen, ohne Fernfahrer (40 h) | 01.10.2025 | 30.09.2027 | ab 14,28 € |
| Sachsen-Anhalt, Speditionen und Güterverkehr (40 h) | 01.01.2024 | 31.12.2024 (abgelaufen) | ab 12,65 € – Mindestlohn geht vor |
Vor der Verhandlung den Markt prüfen
Ein konkretes Vergleichsangebot wirkt in der Gehaltsverhandlung stärker als jede Tabelle. Die Jobbörse dieser Seite zeigt offene Fahrerstellen – nützlich, um die eigene Position realistisch einzuschätzen.
Quellen und Stand
Abrufdatum aller Quellen: 8. August 2026. Die tariflichen Angaben stammen aus den WSI-Vergütungstabellen 2026 und tragen die dort ausgewiesenen Geltungsstände. Die Destatis-Mitteilung weist den Wirtschaftszweig „Verkehr und Lagerei“ nicht gesondert aus; ein branchenspezifischer Reallohnwert wird daher bewusst nicht genannt. Die Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit bezieht sich auf das Berichtsjahr 2024.
- Vergütungstabellen 2026 – Privates Verkehrsgewerbe (XLSX) WSI-Tarifarchiv, Hans-Böckler-Stiftung, abgerufen am 08.08.2026
- Vergütungstabellen 2026 (Übersicht aller Branchen) WSI-Tarifarchiv, Hans-Böckler-Stiftung, abgerufen am 08.08.2026
- Tarifrunde 2026 – Aktueller Überblick WSI-Tarifarchiv, Hans-Böckler-Stiftung, abgerufen am 08.08.2026
- Reallöhne im 1. Quartal 2026 um 1,8 % höher als im Vorjahresquartal (PM Nr. 178) Statistisches Bundesamt, 28.05.2026, abgerufen am 08.08.2026
- Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Bundesministerium für Arbeit und Soziales, abgerufen am 08.08.2026
- Qualifizierte Fachkräfte weiterhin gesucht (Presseinfo Nr. 25) Bundesagentur für Arbeit, 28.05.2025 (Berichtsjahr 2024), abgerufen am 08.08.2026
Hinweis zu den Zahlen
Alle Zahlen dieses Beitrags stammen aus den unten verlinkten Veröffentlichungen und wurden am 8. August 2026 abgerufen. Die tariflichen Werte sind Grundvergütungen ohne Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen; sie haben unterschiedliche Geltungsstände, die jeweils genannt sind, und sind nicht untereinander verrechenbar. Die Prozentangaben des WSI beziehen sich auf Vergütungsgruppen, nicht auf Beschäftigte. Die bayerischen Werte sind laut Quelle eine eigene Berechnung des WSI auf Basis des Abschlusses vom 17. Februar 2025. Ein Tarifvertrag gilt für das einzelne Arbeitsverhältnis nur bei beiderseitiger Tarifbindung, Allgemeinverbindlicherklärung oder arbeitsvertraglicher Bezugnahme. Dieser Beitrag gibt den am 8. August 2026 veröffentlichten Sachstand wieder, ersetzt keine Rechts- oder Vergütungsberatung im Einzelfall und wird nicht laufend fortgeschrieben. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der genannten Stellen sowie der für den Betrieb geltende Tarifvertrag.
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