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E-Lkw-Maut 2026: bis 4,25 t dauerhaft, darüber bis 2031 befreit

Redaktion Trucker-Treffpunkt.de · Veröffentlicht · 6 Min. Lesezeit

Elektrischer Lkw steht an einer Schnellladesäule; der Beitrag erklärt die Mautbefreiung nach Fahrzeuggewicht bis 4,25 Tonnen und darüber.

Kurz gesagt: Emissionsfreie Lkw bis 4,25 Tonnen bleiben dauerhaft mautbefreit, schwerere Fahrzeuge bis 30. Juni 2031 – auch geeignete Wasserstoff-Lkw.

Wer einen emissionsfreien Lkw auf einer Bundesautobahn oder Bundesstraße einsetzt, muss für diese Fahrt auch 2026 keine deutsche Lkw-Maut zahlen. Dabei gelten zwei Gewichtsgruppen: Bis einschließlich 4,25 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse ist die Befreiung nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) dauerhaft. Emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge über 4,25 Tonnen sind nach Nummer 7 bis einschließlich 30. Juni 2031 befreit.

Für Fuhrparks ist das die entscheidende Korrektur zum ursprünglich erwarteten Jahreswechsel: Eine ab 1. Januar 2026 vorgesehene Teilmaut für E-Lkw gilt nach Darstellung der Südwestfälischen IHK zu Hagen nicht. Für die Einsatz- und Kostenplanung zählt dennoch der konkrete Fahrzeugstatus – nicht allein ein Werbebegriff wie „E-Lkw“.

Was ist 2026 bei der E-Lkw-Maut befreit?

Das Gesetz befreit emissionsfreie Fahrzeuge bis einschließlich 4,25 Tonnen dauerhaft. Für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge über 4,25 Tonnen gilt die Befreiung bis einschließlich 30. Juni 2031. Es verwendet damit bewusst den Begriff „emissionsfrei“ und nicht die engere Formulierung „rein batterieelektrisch“.

Die allgemeine Mautpflicht betrifft nach § 1 Absatz 1 BFStrMG grundsätzlich Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Bei einer Fahrzeugkombination besteht die Mautpflicht nur, wenn das Motorfahrzeug selbst mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse aufweist. Für die Gesamtmasse der Kombination werden die technisch zulässigen Gesamtmassen der Einzelfahrzeuge addiert. Für die Befreiung der Kombination ist nach § 1 Absatz 2 BFStrMG das Motorfahrzeug maßgeblich.

Praxisfolge: Für einen als emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug eingeordneten Lkw ist im genannten Zeitraum keine reguläre Streckenmaut zu zahlen. Für die betriebliche Kalkulation sollte die hinterlegte Fahrzeug- und Emissionsklassifizierung vor der Fahrt geprüft werden.

Nicht „E-Lkw“ mit jeder Antriebsart gleichsetzen

„E-Lkw“ wird im Alltag unterschiedlich verwendet. Für die Maut ist aber nicht die Umgangssprache entscheidend, sondern die gesetzliche Einordnung des einzelnen Fahrzeugs.

Antriebsart / BegriffAussage der geprüften Quellen für 2026
Emissionsfreies Fahrzeug bis einschließlich 4,25 tNach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BFStrMG dauerhaft mautbefreit. Toll Collect nennt als zusätzlichen Gewichtsnachweis maximal 4.250 kg in Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug über 4,25 tNach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 BFStrMG bis einschließlich 30. Juni 2031 mautbefreit.
Batterieelektrischer LkwToll Collect führt Elektrofahrzeuge als emissionsfreie Fahrzeuge an. Gewicht und Fahrzeugnachweis bleiben entscheidend.
Wasserstoff-LkwNicht pauschal mautpflichtig: Toll Collect nennt Wasserstoffverbrenner und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzelle ausdrücklich als emissionsfreie, befreite Antriebe. Entscheidend ist, dass das konkrete Fahrzeug die Emissionsfreiheits- und Nachweiskriterien erfüllt.
CNG-/LNG-LkwDie IHK dokumentiert den historischen Verlauf: Die frühere Befreiung endete; CNG- und LNG-Lkw sind seit Januar 2024 mautpflichtig.

Der Antriebsname allein ersetzt keine Einzelfallprüfung. Toll Collect bezeichnet ein schweres Nutzfahrzeug ohne Verbrennungsmotor sowie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und Emissionen von weniger als 1 g CO₂/kWh beziehungsweise weniger als 1 g CO₂/km als emissionsfrei. Deshalb kann auch ein Wasserstoffverbrenner die Voraussetzungen erfüllen; „Wasserstoff“ allein garantiert die Befreiung aber nicht. Gleiches gilt für Hybrid- und Sonderkonfigurationen: Maßgeblich sind die konkreten Fahrzeugdaten und Nachweise.

Warum das Datum 30. Juni 2031 wichtig ist

Für Fahrzeuge über 4,25 Tonnen ist die Grenze klar: Die Befreiung gilt nach dem BFStrMG bis einschließlich 30. Juni 2031. Wer Budgets oder TCO-Rechnungen erstellt, sollte daher nicht mit einem Auslaufen zum 31. Dezember 2025 rechnen. Emissionsfreie Fahrzeuge bis einschließlich 4,25 Tonnen bleiben dagegen nach Nummer 9 dauerhaft befreit.

Für die tägliche Disposition bedeutet das: Mautbefreiung und Energie- oder Ladeplanung sind zwei getrennte Themen. Der gesetzliche Mautstatus beantwortet nicht, ob eine Tour technisch, zeitlich oder wirtschaftlich sinnvoll fahrbar ist.

Was Fuhrparks jetzt prüfen sollten

  1. Gewichtsgruppe bestimmen: Bis einschließlich 4,25 Tonnen gilt die dauerhafte Befreiung; darüber endet die aktuelle Befreiung am 30. Juni 2031.
  2. Motorfahrzeug und Kombination getrennt prüfen: Für die Mautpflicht muss das Motorfahrzeug selbst über 3,5 Tonnen liegen; die Masse der Kombination wird aus den Einzelfahrzeugen addiert. Für die Befreiung ist das Motorfahrzeug maßgeblich.
  3. Emissionsfreiheit belegen: Toll Collect nennt Feld P.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I mit emissionsfreier Kraftstoffart, alternativ 0 g CO₂/tkm in Feld 49.5 der COC oder in Feld 2.3 beziehungsweise 2.6.1 der CIF. Für ausländische Zulassungen nennt Toll Collect Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung.
  4. Antrieb nicht pauschalisieren: Wasserstoffverbrenner und Brennstoffzellenfahrzeuge können als emissionsfrei befreit sein. CNG und LNG sind seit Januar 2024 mautpflichtig.

FAQ zur E-Lkw-Maut 2026

Sind E-Lkw 2026 in Deutschland mautbefreit?

Ja, sofern das konkrete Fahrzeug als emissionsfrei nachgewiesen ist. Bis einschließlich 4,25 Tonnen gilt die Befreiung dauerhaft; emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge über 4,25 Tonnen bleiben bis einschließlich 30. Juni 2031 befreit.

Wann endet die Mautbefreiung für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge?

Für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge über 4,25 Tonnen endet sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 BFStrMG mit Ablauf des 30. Juni 2031. Emissionsfreie Fahrzeuge bis einschließlich 4,25 Tonnen sind nach Nummer 9 dauerhaft befreit.

Müssen Wasserstoff-Lkw ab 2026 Maut zahlen?

Nicht pauschal. Toll Collect zählt sowohl Wasserstoffverbrenner als auch Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzelle zu den möglichen emissionsfreien Antrieben. Erfüllt und belegt das konkrete Fahrzeug die Kriterien, gilt die Befreiung bis einschließlich 4,25 Tonnen dauerhaft und darüber bis einschließlich 30. Juni 2031.

Sind CNG- und LNG-Lkw mautbefreit?

Nein. Die IHK zu Hagen führt aus, dass CNG- und LNG-Lkw seit Januar 2024 mautpflichtig sind.

Gilt die Befreiung für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen?

Nein. Die Grundregel des BFStrMG erfasst Güterkraftverkehrsfahrzeuge und -kombinationen mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse. Die hier behandelte Ausnahme setzt Emissionsfreiheit voraus; ihre Dauer hängt zusätzlich von der 4,25-Tonnen-Grenze ab.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Orientierung zum Rechtsstand 3. August 2026 und keine Rechts- oder Tarifberatung. Maßgeblich sind Gesetz und die Einordnung des konkreten Motorfahrzeugs zum Zeitpunkt der Fahrt. Als Nachweise nennt Toll Collect insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil I, die COC (Certificate of Conformity) und die CIF (Customer Information File) mit den oben genannten Feldern. Die Registrierung eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination als nicht mautpflichtig ist freiwillig. Sie ist ausdrücklich keine rechtliche Anerkennung der Mautbefreiung durch Toll Collect oder das Bundesamt für Logistik und Mobilität.

Quellen